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Beste verfügbare Techniken - (BVT) Merkblätter zur europäischen IVU-Richtlinie

Umsetzung der IVU-Richtlinie in Kroatien

Letzte Änderung: 26.04.2010

Vertreter der Tagung - Foto: Dr. J. Wieting, UBAKroatien ist seit Oktober 2005 offizieller Beitrittskandidat zur Europäischen Union. Damit ist das Land verpflichtet, den gesamten ‚acquis communautaire’, einschließlich der Anforderungen einer integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen (IVU-Richtlinie 2008/1/EG), in nationales Recht umzusetzen und zu vollziehen.

Hinsichtlich der Umsetzung der IVU-Richtlinie diskutierten kroatische Experten und vier deutsche Referenten auf einer Informationsveranstaltung in Zagreb am 22. und 23. September 2008 erforderliche Schritte und Maßnahmen. Im Fokus des Workshops stand das „BREF-Dokument“ (Best Available Technique Reference Document/Merkblatt über Beste Verfügbare Techniken – BVT)) für die Nahrungsmittelindustrie und deren Anwendung beim Genehmigungsverfahren (PDF / 6,10 MB).

Kroatische Experten berichteten über den Umsetzungsstand in ihrem Land, die deutschen Referenten, davon zwei UBA-Experten, stellten in zwölf Beiträgen konkrete Erfahrungen mit der Umsetzung der IVU-Richtlinie in Deutschland vor.

Die deutschen Experten legten die Unterschiede dar, die sich aus einer Umsetzung der IVU-Richtlinie entweder nach Artikel 9 (4) Einzelfallentscheidung oder nach Artikel 9 (8) national bindende Vorschriften ergeben. Sie hoben die Vorteile einer Umsetzung nach Artikel 9 (8) für die tägliche Arbeit einer Genehmigungsbehörde hervor, wie z.B. den Fortfall der Einzeldiskussionen mit Betreibern darüber, was Beste Verfügbare Technik (BVT) sei, die  Gleichbehandlung der Betreiber in allen Bundesländern sowie die optimierte und effiziente Einflussnahme Deutschlands auf den Sevilla-Prozess.

Den Themenkomplex BVT schlossen UBA-Experten ab mit Präsentationen über Beispiele technischer Arbeitshilfen / Leitfäden für einzelne Bereiche der Nahrungsmittelindustrie. Ein Verbandsvertreter gab eine Einschätzung der Umsetzung des BVT-Konzepts am Beispiel der Brauereiwirtschaft. Hierbei verdeutlichte er auch den wichtigen Aspekt der notwendigen Kooperation zwischen Behörden und Anlagenbetreibern.

Ihre Erfahrungen mit der Erarbeitung und Bewertung von Genehmigungsanträgen und -unterlagen stellten das kroatische Ministerium für Umweltschutz, Raumplanung und Bauwesen und ein kroatischer Betreiber in weiteren Beiträgen dar.

In der Diskussion wurde deutlich, dass es zur Umsetzung dieses anspruchsvollen und komplexen Bereiches des Umweltacquis weiterer Schritte der kroatischen Seite bedarf, wie z.B. die beabsichtigte Bündelung von Kompetenzen auf nationaler Ebene zur Implementierung und zum Vollzug der IVU-Richtlinie.

Die Veranstaltung bereitete das Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem kroatischen Umweltministerium sowie der kroatischen Industrie- und Handelskammer vor.

An der Tagung nahmen 56 kroatische VertreterInnen der zuständigen Behörden und verschiedener Branchen der Nahrungsmittelindustrie teil.

 

 

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