Letzte Änderung: 23.05.2008
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die IVU-Richtlinie in ihr nationales Recht umsetzen und anspruchsvolle Genehmigungsanforderungen auf der Basis von BVT gewährleisten. Zur Kontrolle und zur Harmonisierung der Umweltstandards für Industrieanlagen setzt die IVU-Richtlinie verschiedene informatorische Instrumente ein.
Die EG-IVU-Richtlinie (Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.09.1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) wurde 2007 einem sog. Kodifizierungsverfahren unterworfen und am 29.1.2008 als Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (kodifizierte Fassung) neu veröffentlicht. Durch diese Neufassungen haben sich u.a. die Artikelnummern geändert. So wurde aus dem Artikel 16 (Berichtspflichten und Sevilla-Prozess) der neue Artikel 17.
Eine Regelung kann nur erfolgreich sein, soweit ihre Anwendung überprüft wird. Deshalb gibt es neben der Information der Öffentlichkeit auch regelmäßige Berichte der EU-Mitgliedstaaten an die EU-Kommission, wie sie die IVU-Richtlinie rechtlich umgesetzt haben und welche emissionsbegrenzenden Anforderungen sie aus den BVT ableiten. Die Berichte erfolgen nach einem zuvor von der EU-Kommission erstellten Fragebogen in einem Zyklus von 3 Jahren. Der zweite Bericht war zum 30. September 2006 fällig. Im vorherigen Bericht waren die angegebenen Grenzwerte beispielsweise wegen fehlender Angaben zu den unterschiedlichen Messmethoden, Mittelungszeiträumen und Einheiten für die Schadstoffemissionen in den EU-Mitgliedstaaten kaum vergleichbar und damit nicht auswertbar. Um die Anforderungen, welche die verschiedenen EU-Mitgliedstaaten an Industrieanlagen stellen, besser vergleichbar zu machen, enthält der aktuelle Bericht eine detailliertere Beschreibung der Genehmigungs- und Emissionssituation der betrachteten Anlagen, jedoch konzentriert auf nur zwei Beispielbranchen. So soll ein Weg für eine zukünftige aussagekräftige Berichterstattung bei begrenztem Aufwand gewiesen werden. Alle Berichte und ihre Auswertungen sind im Internet verfügbar.
Zusätzlich gibt es ein EU-weites Verzeichnis, das standortbezogene Informationen über den Schadstoffausstoß großer Industrieanlagen bereitstellt (European Pollutant Emission Register, kurz EPER). Darin sind die wichtigsten Schadstoffe erfasst und im Internet übersichtlich präsentiert. Die EU-Kommission überführt das Verzeichnis derzeit in das neue Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register, kurz PRTR), welches auch diffuse Emissionen aus Industrieanlagen erfassen wird.