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Beste verfügbare Techniken - (BVT)

Berichtspflichten der IVU-Richtlinie

Letzte Änderung: 14.01.2011

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die IVU-Richtlinie in ihr nationales Recht umsetzen und anspruchsvolle Genehmigungsanforderungen auf der Basis von BVT gewährleisten. Zur Kontrolle und zur Harmonisierung der Umweltstandards für Industrieanlagen setzt die IVU-Richtlinie verschiedene informatorische Instrumente ein.

Die EG-IVU-Richtlinie (Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.09.1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) wurde 2007 einem sog. Kodifizierungsverfahren unterworfen und am 29.1.2008 als Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (kodifizierte Fassung) neu veröffentlicht. Durch diese Neufassungen haben sich u.a. die Artikelnummern geändert. So wurde aus dem Artikel 16 (Berichtspflichten und Sevilla-Prozess) der neue Artikel 17.

Berichterstattung nach Artikel 17 (1) und (3) / Umsetzung der IVU-Richtlinie

Eine Regelung kann nur erfolgreich sein, soweit ihre Anwendung überprüft wird. Deshalb gibt es neben der Information der Öffentlichkeit auch regelmäßige Berichte der EU-Mitgliedstaaten an die EU-Kommission, wie sie die IVU-Richtlinie rechtlich umgesetzt haben und welche emissionsbegrenzenden Anforderungen sie aus den BVT ableiten. Die Berichte erfolgen nach einem zuvor von der EU-Kommission erstellten Fragebogen in einem Zyklus von 3 Jahren. Der erste Bericht war zum 30. September 2003 fällig. Der zweite Bericht sollte zum 30. September 2006 vorliegen. Im vorherigen Bericht waren die angegebenen Grenzwerte beispielsweise wegen fehlender Angaben zu den unterschiedlichen Messmethoden, Mittelungszeiträumen und Einheiten für die Schadstoffemissionen in den EU-Mitgliedstaaten kaum vergleichbar und damit nicht auswertbar. Um die Anforderungen, welche die verschiedenen EU-Mitgliedstaaten an Industrieanlagen stellen, besser vergleichbar zu machen, enthält der Bericht für den Berichtszeitraum 1.1.2003 bis 31.12.2005 eine detailliertere Beschreibung der Genehmigungs- und Emissionssituation der betrachteten Anlagen, jedoch konzentriert auf nur zwei Beispielbranchen. So soll ein Weg für eine zukünftige aussagekräftige Berichterstattung bei begrenztem Aufwand gewiesen werden. Der aktuellste Bericht für die Berichtsperiode 1.1.2006 bis 30.12.2008 sollte zum 30.09.2009 bereitgestellt werden. Ein Novum in der Berichterstattung an die Kommission war die Bereitstellung eines „elektronischen Reporting Tools“ (ERT), in das die Beantwortung der Fragen und die für die Berichterstattung relevanten Daten eingetragen werden mussten. Alle Berichte und ihre Auswertungen sind auf den Seiten der Kommission im Internet verfügbar. Die deutschen Berichte können als PDF-File eingesehen werden.

Da die Umsetzung der Altanlagenfrist 30. Oktober 2007 bei IVU-Anlagen gemäß der IVU-Richtlinie (Artikel 5 Abs. 1) in mehreren Mitgliedsstaaten nicht fristgerecht erfolgte, hat die EU-Kommission weitere Zwischenabfragen durchgeführt. Dies wurde in dem letzten Bericht auch noch einmal abgefragt. Wir konnten hier einen guten Trend (siehe Tabelle) bei der Abarbeitung der noch offenen Genehmigungen deutlich machen. In Deutschland sind aktuell alle Altanlagen an die Vorgaben der IVU-Richtlinie angepasst.

Land

Anlagen mit ausstehender Genehmigung am

ausstehend
am

ausstehend
am

ausstehend
am

ausstehend
am

 

31.12.2008

01.07.2009

30.11.2009

31.01.2010

31.05.2010

Brandenburg

3

0

0

0

0

Berlin

0

0

0

0

0

Baden-Württemberg

5

0

0

0

0

Bayern

53

14

6

1

0

Bremen

0

0

0

0

0

Hessen

7

0

0

0

0

Hamburg

2

0

0

0

0

Mecklenburg- Vorpommern

1

1

1

1

0

Niedersachsen

0

0

0

0

0

Nordrhein- Westfahlen

1

0

0

0

0

Rheinland-Pfalz

4

0

0

0

0

Schleswig-Holstein

0

0

0

0

0

Saarland

0

0

0

0

0

Sachsen

0

0

0

0

0

Sachsen-Anhalt

2

1

0

0

0

Thüringen

0

0

0

0

0

Gesamt:

78

16

7

2

0

Tabelle 1: Altanlagen mit noch nicht angepasster Genehmigung nach IVU-Richtlinie

Europäisches Schadstoffregister

Zusätzlich gibt es ein EU-weites Verzeichnis, das standortbezogene Informationen über die wichtigsten Schadstoffe erfasst und im Internet übersichtlich präsentiert. Die EU-Kommission überführte das alte Verzeichnis (European Pollutant Emission Register, kurz EPER) in das neue Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register, kurz PRTR), welches auch diffuse Emissionen aus Industrieanlagen erfasst. Weitere Informationen können direkt auf den Seiten zum PRTR bzw. E-PRTR erhalten werden. Auch die Datenerhebung zur Berichterstattung gemäß der 11. BImSchV und der 13. BImSchV werden mit Hilfe des bundeseinheitlichen Erfassungssystems BUBE-Online, der Erhebungssoftware zum PRTR, durchgeführt. Die nationalen Daten werden im PRTR geführt, und die Daten der Kommission im Europäischen-PRTR (E-PRTR).

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