Letzte Änderung: 26.05.2009
Herzlich willkommen auf den BVT-Internetseiten des Fachgebiets III 2.1 „Branchenübergreifende Angelegenheiten“ des Umweltbundesamtes. Hier finden Sie aktuelle Hintergrundinformationen zur IVU-Richtlinie.
Welcome to the BAT website of the German Federal Environment Agency.
An English version of this website is planned. Until then please take also advantage of the website of the EIPPC Bureau.
Die EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Sie orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Produktion. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Dazu müssen neben den Schadstoffemissionen in die verschiedenen Medien auch alle Produktionsprozesse berücksichtigt werden, um den Verbrauch an Ressourcen und Energie und sonstige Umweltbelastungen während des Betriebs und nach der Stilllegung einer Industrieanlage zu minimieren. Die IVU-Richtlinie setzt dabei auf das Konzept der besten verfügbaren Techniken (BVT), diese entsprechen dem in Deutschland traditionell verwendeten Konzept des Standes der Technik. Die besten verfügbaren Techniken werden für jede betroffene Branche in einem Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten, Industrie und Umweltverbänden erarbeitet und in BVT-Merkblättern festgelegt.
Da sich die verfügbaren angewandten Techniken ständig weiterentwickeln, ist auch der Informationsaustausch über die BVT („Sevilla-Prozess“) ein dynamischer und kontinuierlicher Prozess, an dem sich Deutschland intensiv beteiligt, um die industriellen Umweltstandards in der EU auf hohem Niveau anzugleichen und mögliche Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Viele umweltschonende und innovative Techniken, die vom Bund gefördert werden, finden mittlerweile Eingang in den Sevilla-Prozess.
Als nationale Koordinierungsstelle koordiniert das UBA die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Sevilla-Prozess, für das neue europäische Schadstoffregister PRTR und die Berichterstattung.
Die EG-IVU-Richtlinie (Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.09.1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) wurde 2007 „kodifiziert“. Bei der Kodifizierung werden in allen Sprachfassungen Rechtänderungen eingearbeitet. Ferner wird der Text redaktionell überarbeitet, ohne dass bei dieser Überarbeitung der rechtliche Gehalt der IVU-Richtlinie geändert werden darf. Nach Abschluss des Kodifizierungsverfahrens wird die Richtlinie unter einer neuen Nummer im Amtsblatt veröffentlicht und tritt rechtlich an die Stelle der ursprünglichen Richtlinie.
So wurde durch das Kodifizierungsverfahren aus der „Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.09.1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ die „Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (kodifizierte Fassung)“, die am 29.1.2008 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 24, S. 8) veröffentlicht wurde.
Auch wenn es eigentlich in diesem Kodifizierungsverfahren nicht zu inhaltlichen Änderungen kommen darf, hat aus deutscher Sicht das Kodifizierungsverfahren leider doch zu Änderungen der IVU-Richtlinie geführt (z.B. hinsichtlich der Berichtspflichten nach dem bisherigen Artikel 16 (1) und (3), wo von einer Berichtpflicht über Kalenderjahre zu einer Berichtspflicht von Oktober bis Oktober des nächsten Jahres gewechselt wurde).
Sicherlich gewöhnungsbedürftig ist die neue Nummerierung von Artikeln und Absätzen innerhalb von Artikeln. So wurde aus dem Artikel 16 (Berichtspflichten und Sevilla-Prozess) der neue Artikel 17.